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mit Lagern in Winterberg und Düsseldorf

Hüpfkissen
4 m x 5 m,
Platzbedarf 
6 m x 6 m,
Stromanschluß 220 Volt

maximal 6 Kinder

Aufbau auf Wiese oder Asphalt und sonstigem festen Untergrund


Tagesmiete inkl. Auf- und Abbau      

200,00 €


Rollenbahn mit Bob
10 m
Platzbedarf in der Länge 16 m,
in der Breite 2,50 m

Tagesmiete mit Aufbau       250,00 €

                                                   


Wurfmaschine
nicht nur
für Negerküsse!

Tagespreis 10,00 €


Vier gewinnt                                     

Tagespreis                              
10,00 €
Kullerkegel

Tagespreis                               
10,00 €
Hufeisenwurfspiel

Tagespreis                                
10,00€
                                                            
Labyrinthspiel

Tagespreis       
10,00 €                    
Schnelle Maus

Tagespreis
20,00 €


Kletterpfad      10,00 €
Entenangeln      10,00 €
Fuhrparkverschiedene Fahrzeuge    40,00 €


Spielekiste
für kleine Feste                                Tagespreis 50,00 €
1 Paar Stelzen, 2 Paar Laufdosen, 3 Seilchen,
10 Stk. Straßenkreide, 3 Wurfscheiben, 1x Ringewerfen,
1 Speed-Glider, 1 Moon Hopper, 1 Bouncing Hopper,
2 Gummitwist, 2 Hula-Hoop-Reifen,
1 Riesenmikado (50 cm), 1 Rollbrett, 1 Löffelspiel,
1 Catch Ball, 1 Schaumstoffball, 1 Schaumstoffwürfel



Mietpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer pro Tag; für 2 oder mehrere Tage nach Vereinbarung

Wird die Buchung innerhalb von 7-30 Tagen vor dem vereinbarten Termin storniert, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Mietpreises erhoben. Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Mietpreis zur Zahlung fällig. Entscheidend hierfür ist das Datum der Stornierung.

Kinderspass stellt ihnen die verschiedenen Spiele und Spielgeräte in gebrauchsfähigem Zustand zur Verfügung.

Der Mieter verpflichtet sich, die einzelnen Spielgeräte und Spiele ihren Bestimmungen entsprechend zu verwenden und auf sachgemäßen Umgang zu achten.

Er haftet für Schäden, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust von Spielen und Spielgeräten haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert.

Spiele und Spielgeräte dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden! Die Aufsichtpersonen müssen volljährig sein und durch den Mieter gestellt werden.

Die Benutzung und der Selbstaufbau erfolgen in jedem Fall auf eigene Gefahr!

Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den sachgemäßen Aufbau, wenn er die Spielgeräte selbst aufbaut.

Es ist dem Mieter untersagt, die entliehenen Spiele und Spielgeräte an Dritte weiter zu geben. Er verpflichtet sich, sie zu vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben, bzw. zur Abholung bereit zu halten. Ist dies nicht der Fall, wird eine Versäumnispauschale von 25,00 € erhoben.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich einer Kilometerpauschale von 0,40 € pro Kilometer ab einer Entfernung von 30 km ab nächst gelegenem Lager!


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